Von Mag Wilhelm Habellöcker – Wollen Sie als Selbständiger bzw. autónomo in Spanien wirtschaftliche Aktivitäten ausführen, müssen Sie sich zuvor beim Finanzamt in Spanien anmelden.
Dafür ist ein Antrag auf Eintragung in das Steuerregister (“censo”) der Unternehmer (“empresarios”), Freiberufler (“profesionales”) und Steuereinbehalter (“retenedores”) erforderlich.
Dieser Antrag erfolgt mittels der Formulare Modelo 036 oder 037, die die sog. Registererklärung für die Anmeldung, Modifizierung und Abmeldung (“Declaración censal de alta, modificación y baja”) darstellen.
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Wie Sie sich nun beim Finanzamt in Spanien anmelden, erläutere ich nun im Folgenden anhand einer schrittweisen Anleitung.
Ich erkläre Ihnen dabei, wie Sie das erforderliche Formular zur Vorlage der Antrages zur Eintragung in das Steuerregister “Censo de empresarios, profesionales y retenedores” ordnungsgemäß ausfüllen.
1 – Wann kann ich das “Modelo 037” verwenden?
2 – Was muss ich der Finanzbehörde erklären?
3 – Wann muss ich mich beim Finanzamt in Spanien anmelden?
4 – Wo und wie kann ich das Formular vorlegen?
5 – Wie fülle ich das Formular aus?
6 – Fazit
7 – Sind Sie immer noch unsicher?
Dann lesen Sie den kompletten Fachbeitrag von Mag Wilhelm Habellöcker oder nehmen Sie seine Online-Hilfe in Anspruch. Mag Wilhelm Habellöcker ist Experte in Auswanderfragen und teilt seine Fachbeiträge in unserem Blog.
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